vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ292 (RZ 2024, 327)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 327 Heft 12 v. 15.12.2024

§ 364 Abs 1 Z 3 StPO

Ist die versäumte schriftliche Verfahrenshandlung bereits nachgeholt, bedarf es eines neuerlichen Nachholens "zugleich" mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 364 StPO) nach dem Telos des § 364 Abs 1 Z 3 StPO nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!