vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen §§ 1295, 1325 ABGB (RZ 2024/28)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2024/28RZ 2024, 327 Heft 12 v. 15.12.2024

§§ 1295, 1325 ABGB:

Auch erwachsene Kinder können in den Schutzbereich eines ärztlichen Behandlungsvertrags ihrer Eltern fallen und bei einem ärztlichen Behandlungsfehler vertragliche Schadenersatzansprüche geltend machen.

Für die objektive Bestimmung des Schutzbereichs ist irrelevant, ob der Vertragspartner zuvor wusste, ob ein Patient Kinder hat. Die Erstreckung vertraglicher Schutzpflichten auf Dritte ist auch dann anzunehmen, wenn dem Vertragspartner diese zuvor nicht bekannt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!