§§ 19 Abs 3, 17 Abs 1a PTSG
Der Verweis in § 19 Abs 3 PTSG bezieht sich nicht auf die in § 17 Abs 1a PTSG namentlich genannten Unternehmen, sondern auf Rechtsnachfolger dieser Unternehmen oder auf durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangenen Unternehmen.

