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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ278 (RZ 2024, 326)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 326 Heft 12 v. 15.12.2024

§§ 81, 82 EheG

Die Wertsteigerung einer Sache, die ihre Ursache allein in Investitionen oder Arbeitsleistungen eines der Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft hat, ist von der Aufteilung ausgenommen.

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