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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ275 (RZ 2024, 297)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 297 Heft 11 v. 15.11.2024

§ 156 StGB

Der Erwerb von Gegenständen umschreibt nur dann eine Tathandlung im Sinn des § 156 Abs 1 StGB, wenn der Schuldner dadurch nicht einen entsprechenden wirtschaftlichen Gegenwert erhält.

Beisatz: hier: Erwerb von Möbeln und Fahrzeugen. (T1)

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