vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustellung an Dienstbarkeitsberechtigte im Zwangsversteigerungsverfahren

WissenschaftMag. Bernd ChristandlRZ 2024, 275 Heft 11 v. 15.11.2024

Im Zwangsversteigerungsverfahren nach den §§ 133-239 EO sind Zustellungen nicht nur an die Formalparteien vorzunehmen, sondern häufig auch an Personen, die an der exekutionsverstrickten Liegenschaft bücherliche Rechte haben. Dieser Personenkreis wird vom Gesetz mit verschiedenen Termini umschrieben. Hervorzuheben ist, dass manche Bestimmungen1)1)§§ 141 Abs 3, 144 Abs 1, 171, 209 Abs 2 EO. von "Personen, für die auf der Liegenschaft dingliche Rechte und Lasten begründet sind" sprechen. Gemeint sind aber auch damit immer nur Personen, denen an der Liegenschaft ein im C-Blatt eingetragenes bücherliches Recht zusteht, und nicht etwa auch jene Personen, zu deren Lasten im A2-Blatt der exekutionsverstrickten Liegenschaft eine "Last" eingetragen ist.2)2)Puster, Zwangsversteigerung leicht gemacht3 Rz 407 FN 1 und Höllwerth in Garber/Simotta, EO § 171 Rz 7 und RS0002212.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!