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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ248 (RZ 2024, 264)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 264 Heft 10 v. 15.10.2024

§§ 231, 1418 ABGB

Stellt der Unterhaltspflichtige während eines Monats – etwa durch Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung – die Leistung von Naturalunterhalt ein, wird dadurch für den verbleibenden Teil des Monats Geldunterhalt fällig.

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