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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ236 (RZ 2024, 263)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 263 Heft 10 v. 15.10.2024

§§ 31, 96 JN

Auch die durch den Gerichtsstand der Widerklage nach § 96 JN gegebene individuelle Zuständigkeit ist in die Prüfung der Frage miteinzubeziehen, ob es sich um ein Gericht gleicher Gattung iSd § 31 JN handelt. Demgemäß ist bei einer Widerklage eine Delegierung vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien an das Handelsgericht Wien nicht ausgeschlossen.

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