§ 14 Abs 4 MSchG, §§ 17, 20 ZPO
Eine auf § 14 Abs 4 MSchG gestützte Nebenintervention eines Lizenznehmers ist eine einfache und keine streitgenössische Nebenintervention.
25.6.2024, 4 Ob 3/24f (RS0134866)
§ 14 Abs 4 MSchG, §§ 17, 20 ZPO
Eine auf § 14 Abs 4 MSchG gestützte Nebenintervention eines Lizenznehmers ist eine einfache und keine streitgenössische Nebenintervention.
25.6.2024, 4 Ob 3/24f (RS0134866)
