§ 38a SicherheitspolG, § 272 ZPO
Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach § 38a SPG erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.
27.5.2024, 1 Ob 39/24b (RS0134857)
§ 38a SicherheitspolG, § 272 ZPO
Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach § 38a SPG erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.
27.5.2024, 1 Ob 39/24b (RS0134857)
