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Weniger kurze Freiheitsstrafe. Die Stellung des § 37 StGB im Strafzumessungsvorgang

WissenschaftProf.in Dr.in Gudrun HochmayrRZ 2024, 254 Heft 10 v. 15.10.2024

I. Einleitung

Die österreichische Sanktionspraxis ist seit langem durch die Dominanz der Freiheitsstrafe mit allen bekannten Nachteilen geprägt.1)1)Siehe nur Grafl, Freiheitsstrafe als ultima ratio? Gedanken zur Effizienz von strengen Strafen, JAP 2006/2007, 196 (197 f). Als besonders nachteilig erweist sich die kurze Freiheitsstrafe.2)2)Darunter wird im Folgenden, sofern nicht anders angegeben, gem § 37 StGB in der geltenden Fassung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verstanden. Zur Definition näher Hochmayr, Die kurze Freiheitsstrafe in der Sanktionspraxis. Auswirkungen der Reform des § 37 StGB, RZ 2024, 222 (223). Die Erkenntnis, dass die kurze Freiheitsstrafe mehr schadet als nützt, ist über 100 Jahre alt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde in der Strafrechtswissenschaft verstärkt auf die Schädlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe aufmerksam gemacht. Der prominenteste Vertreter der Forderung, die kurze Freiheitsstrafe zurückzudrängen, war Franz v. Liszt.3)3)v. Liszt, Kriminalpolitische Aufgaben, in ders Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge I (1905) 346 ff. Die Einwände gegen die kurze Freiheitsstrafe waren damals dieselben wie heute:4)4)Zum Folgenden vgl ErläutRV StGB 1974, 30 BlgNR 13. GP 129; Flora in Höpfel/Ratz, WK2 StGB § 37 Rz 3 (Stand 20.1.2021, rdb.at); Medigovic/Reindl-Krauskopf/Luef-Kölbl, Strafrecht Allgemeiner Teil II3 (2023) 74; Mohr, Die Entwicklung des deutschen Sanktionenrechts – Bestandsaufnahme und Reformvorschläge (2020) 46 f; Seiler, Strafrecht Allgemeiner Teil II10 (2022) Rz 90 f. Vgl auch OGH 16.3.1978, 12 Os 1/78: "[…] auch eine Geldstrafe kann einen Täter empfindlich treffen und dem vornehmsten Strafzweck, der Besserung des Täters, dienlicher sein als eine kürzere Freiheitsstrafe, welche als prinzipiell einschneidende Ruptur in die Existenz des Verurteilten seiner allfälligen sozialen Integration, welche im gegenständlichen Falle anzunehmen ist, schaden könnte".

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