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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ162 (RZ 2023, 223)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 223 Heft 9 v. 15.9.2023

§§ 80, 88, 178, 179 StGB, § 1311 ABGB

Strafgesetzliche Normen sind im Allgemeinen aus zivilrechtlicher Sicht keine abstrakten Gefährdungsverbote und daher keine Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB. Vielmehr stellen sie auf die konkrete Gefährdung eines Gutes und nicht auf eine abstrakte Gefahrensteuerung ab.

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