§ 271 ZPO
Für kollektivvertragliche Normen und anderes "inländisches Sonderrecht" gilt der Grundsatz iura novit curia grundsätzlich nicht, fehlt es doch in diesen Bereichen an einer Veröffentlichung der Normen in einem amtlichen Publikationsorgan.
§ 271 ZPO
Für kollektivvertragliche Normen und anderes "inländisches Sonderrecht" gilt der Grundsatz iura novit curia grundsätzlich nicht, fehlt es doch in diesen Bereichen an einer Veröffentlichung der Normen in einem amtlichen Publikationsorgan.
