Das Verhältnis von Justizverwaltung und Rechtsprechung ist – wenig überraschend – immer wieder von Konflikten betroffen. Das wird sich auch in Zukunft nicht vermeiden lassen. Zwar bringen in der Justizverwaltung (Jv) tätige Richter:innen regelmäßig Rechtsprechungserfahrung mit und judizieren großteils auch weiterhin. Dennoch kann nicht von vornherein die Kenntnis von allen Sparten und aktuellen Herausforderungen der Rechtsprechung vorausgesetzt werden. Umgekehrt fehlt vielen Rechtsprechungsorganen eine konkrete Vorstellung von den vielfältigen Aufgaben der Justizverwaltung. Nicht selten wird Justizverwaltung auf Dienstaufsicht reduziert.

