Die Zusammensetzung unserer Arbeitsgruppe aus Richter:innen aller Gerichtstypen, sowie Staatsanwält:innen förderte einen regen Gedanken- und vor allem Praxisaustausch. Nur auf den ersten Blick erschienen die Unterschiede vor allem in der Vorbildung, in den Gehaltssystemen oder in den Dienstrechten die Gemeinsamkeiten zu überwiegen. Auf den zweiten Blick konnte nämlich festgestellt werden, dass die Vorstellungen über optimale Arbeitsbedingungen bei allen weitgehend ident sind. Daher fokussierten wir uns in drei Untergruppen darauf, welche Rahmenbedingungen aus Sicht von uns Richter:innen und Staatsanwält:innen für eine gut funktionierende Gerichtsbarkeit gegeben sein sollten. Auf ausdrückliche Aufmunterung durch Präsidentin Sabine Matejka in ihren einleitenden Worten durften wir uns wünschen, was wir gerne wollen, ohne auf die Umsetzbarkeit Rücksicht zu nehmen. Die dementsprechend optimistisch formulierten Vorschläge werden nicht schwer zu erkennen sein. Nichtsdestotrotz steckt auch hinter diesen immer (zumindest zum Teil) ein umsetzbarer Kern.

