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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ260 (RZ 2023, 297)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 297 Heft 12 v. 15.12.2023

§ 260 Abs 1 Z 1 StPO

Das Referat der entscheidenden Tatsachen gem § 260 Abs 1 Z 1 StPO hat den Zweck, Urteilsfeststellungen in dem für die Subsumtion (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) entscheidenden Umfang deklarativ und resümierend darzustellen.

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