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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ261 (RZ 2023, 297)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 297 Heft 12 v. 15.12.2023

§ 153c Abs 3 StGB

Der Strafaufhebungsgrund nach § 153c Abs 3 Z 1 StGB erfordert die Einzahlung der ausstehenden Beiträge zur Gänze. Zahlungen bloß in Höhe der in einem späteren Insolvenzverfahren festgesetzten Quote reichen hiezu nicht aus.

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