§ 157 VersVG
Die Prüfung des geltend gemachten Absonderungsanspruchs erfordert im Bestreitungsfall auch die Beurteilung, ob der Deckungsanspruch des Schuldners gegenüber seiner Haftpflichtversicherung besteht. Die Absonderungsberechtigung ist Bestandteil des Streitgegenstands. Beisatz: Hier: Gegen den Insolvenzverwalter gerichtetes Zahlungsbegehren bei Exekution in den Deckungsanspruch. (T1)

