vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafsachen § 228 Abs 1 StGB (RZ 2023/27)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2023/27RZ 2023, 278 Heft 11 v. 15.11.2023

§ 228 Abs 1 StGB:

Die Beurkundung einer mit Bescheid erteilten Lenkerberechtigung, die ihrerseits unter vorangegangenem Einsatz unlauterer Mittel bei der automationsunterstützten theoretischen Fahrprüfung erwirkt worden ist, stellt keine Beurkundung einer inhaltlich unrichtigen, sondern der (richtigen) Tatsache der Erteilung einer Lenkerberechtigung in einem Führerschein dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!