§ 524 ABGB
Bei entgeltlichen Dienstbarkeiten führt der Verzicht des Nutzungsberechtigten wegen des Synallagmas nicht zum Erlöschen der Servitut.
Beisatz: Hier: Verlegung einer Wasserleitung und behaupteter Verzicht auf die entgeltliche Dienstbarkeit. (T1)

