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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ212 (RZ 2023, 274)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 274 Heft 11 v. 15.11.2023

§§ 1, 9 Abs 5 AHG, § 49 Abs 2 Universitätsgesetz 2002

Der Unterricht an Universitäten erfolgt in Vollziehung der Gesetze.

Beisatz: Der Lehrende kann daher für schuldhaftes Verhalten nicht in Anspruch genommen werden (§ 9 Abs 5 AHG). (T1)

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