1. Geschäftsgeheimnisse in Zivilverfahren
Geschäftsgeheimnisse1) sind in Zivilverfahren eine zwischen den Parteien umstrittene Materie. Der (vermeintliche) Inhaber möchte einen umfassenden Schutz erreichen und sieht in der Verletzung einen weitreichenden Schaden, während der (vermeintliche) Verletzer das Bestehen eines Geheimnisses und/oder dessen Verletzung regelmäßig bestreitet und keinen Schaden zu erkennen vermag. Für das Gericht ist der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und der Umfang des Schutzes sensibel. Wenn Geschäftsgeheimnisse durch Handlungen des Gerichts schuldhaft offenbart werden, sind Haftungsansprüche im worst case nicht ausgeschlossen.

