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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ201 (RZ 2023, 247)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 247 Heft 10 v. 15.10.2023

§ 165 Abs 2 StGB

Die von § 165 Abs 2 StGB verlangte Vortat muss in dem von § 165 Abs 7 StGB bezeichneten Ursachenzusammenhang ("rührt … her") für den Täter einen Vermögensbestandteil erbracht haben, tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangen worden sein und in einem wegen § 165 Abs 2 StGB schuldig sprechenden Urteil festgestellt werden.

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