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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ209 (RZ 2023, 247)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 247 Heft 10 v. 15.10.2023

§ 43 Abs 3 StPO

Die Beurteilung der Ausgeschlossenheit aufgrund von Vorbefasstheit erfolgt anhand einer inhaltlichen Betrachtungsweise, sodass für die Frage der analogen Anwendung des § 43 Abs 3 StPO der Entscheidungsgegenstand der jeweiligen Verfahrensabschnitte maßgeblich ist.

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