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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ195 (RZ 2023, 246)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 246 Heft 10 v. 15.10.2023

§ 7 Abs 2 UVG

Nach § 7 Abs 2 letzter Halbsatz UVG ist der ursprüngliche Gewährungszeitraum um die Dauer der Gewährung von Haftvorschüssen zu verlängern. Dies bedeutet, dass die vor der Umstellung auf Haftvorschüsse nicht verbrauchten Monate des ursprünglichen Gewährungszeitraumes der Titelvorschüsse an das Ende des Bezugs der Haftvorschüsse angeschlossen werden.

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