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Strafsachen § 62a Abs 5 erster Satz und Abs 6 VfGG (RZ 2022/17)

EntscheidungenStrafsachenMichael DanekRZ 2022/17RZ 2022, 204 Heft 9 v. 15.9.2022

§ 62a Abs 5 erster Satz und Abs 6 VfGG:

Die in § 62a Abs 6 VfGG normierte Innehaltepflicht im Rechtsmittelverfahren wird (erst) durch das Einlangen einer Verständigung des Verfassungsgerichtshofs (iSd Abs 5 erster Satz leg cit) beim Gericht erster Instanz ausgelöst.

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