vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen § 57 Abs 1, Abs 2 Z 1a ZPO; Art 8 HGÜ (RZ 2022/13)

EntscheidungenZivilsachenAnton SpenlingRZ 2022/13RZ 2022, 168 Heft 7 und 8 v. 15.8.2022

§ 57 Abs 1, Abs 2 Z 1a ZPO

Art 8 HGÜ:

Wenn das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen in Zivil- und Handelssachen (HGÜ) anzuwenden ist, so ist ein Urteil (einschließlich des Kostenzuspruchs) im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers zu vollstrecken. Dieser (hier ein im Vereinigten Königreich wohnender britischer Staatsbürger) ist daher vom Erlag einer Prozesskostensicherheit befreit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!