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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ85 (RZ 2022, 109)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 109 Heft 5 v. 15.5.2022

§§ 1480, 1497 ABGB

Die Verjährungsfrist für Rentenansprüche, die während des anhängigen Feststellungsprozesses noch nicht geltend gemacht wurden, beginnt mit Eintritt der Rechtskraft des Feststellungsurteils (neu) zu laufen.

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