§ 106 StPO
Ein Einspruch gegen die (ohne gerichtliche Bewilligung von der Staatsanwaltschaft angeordnete; § 110 Abs 2 StPO) Ermittlungsmaßnahme der Sicherstellung im Rahmen einer Durchsuchung von Orten kann nicht mit einer Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung der Durchsuchung verbunden werden, weil es sich dabei um eine andere Ermittlungsmaßnahme handelt.