Sachverständigen und ihren Gutachten kommt in der Praxis eine große Bedeutung für den Ausgang eines Verfahrens zu. Die Bedeutung des Sachverständigenbeweises betrifft das sozialgerichtliche Verfahren besonders, vor allem in Leistungsangelegenheiten, denn dort ist eine Verfahrensführung ohne Sachverständige lediglich in Ausnahmefällen möglich. Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Einbettung der Gutachtenserstellung durch den Sachverständigen in SV-Verfahren entsprechend den vorgesehenen verfahrensrechtlichen Prinzipien. Der zweite Teil des Beitrags folgt im Mai-Heft der Richterzeitung.