§ 382g EO idF BGBl I 2019/105
§§ 16, 20 ABGB:
Einem Elternteil kann mittels einstweiliger Verfügung die Verbreitung von Details des Familienlebens auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account untersagt und die Löschung dazu veröffentlichter Kommentare anderer Facebook-Nutzer aufgetragen werden.