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Zivilsachen § 382g EO idF BGBl I 2019/105; §§ 16, 20 ABGB (RZ 2022/2)

EntscheidungenZivilsachenAnton SpenlingRZ 2022/2RZ 2022, 54 Heft 3 v. 15.3.2022

§ 382g EO idF BGBl I 2019/105

§§ 16, 20 ABGB:

Einem Elternteil kann mittels einstweiliger Verfügung die Verbreitung von Details des Familienlebens auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account untersagt und die Löschung dazu veröffentlichter Kommentare anderer Facebook-Nutzer aufgetragen werden.

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