§ 92 StGB
Das Zufügen von körperlichen oder seelischen Qualen wird von der Ausübung (allenfalls übertragener) Erziehungsbefugnisse nicht umfasst (vgl § 137 Abs 2 zweiter Satz ABGB).
18.11.2021, 12 Os 112/21v (RS0133835)
§ 92 StGB
Das Zufügen von körperlichen oder seelischen Qualen wird von der Ausübung (allenfalls übertragener) Erziehungsbefugnisse nicht umfasst (vgl § 137 Abs 2 zweiter Satz ABGB).
18.11.2021, 12 Os 112/21v (RS0133835)