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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ49 (RZ 2022, 53)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 53 Heft 3 v. 15.3.2022

§§ 28, 39 StGB

Bei Zusammentreffen mehrerer konkurrierender strafbarer Handlungen bestimmt sich die Obergrenze des Strafrahmens nach jenem Gesetz, das – unter Berücksichtigung des (zwingend anzuwendenden) § 39 Abs 1 StGB – die höchste Strafobergrenze androht.

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