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Der Inhalt ministerieller Weisungen zur Sachbehandlung gemäß § 29a StAG1)1)Dieser Artikel basiert ua auf den Recherchen, die im Zuge der Erstellung der Diplomarbeit am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz angestellt wurden.

WissenschaftMag. Johanna WaldnerRZ 2022, 39 Heft 3 v. 15.3.2022

A. Die "Anscheinsproblematik"

Schon im Jahre 1969 hat der damalige Justizminister Klecatsky in dem von ihm vorgelegten Programm mit dem Titel "Gesamtreform der Justiz" die Problematik der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gegenüber der Justizverwaltung thematisiert und sich entschieden gegen die Beibehaltung ausgesprochen.2)2)BMJ, Gesamtreform der Justiz (1969) 137. Dass sein Bestreben – wie das vieler nach ihm – nicht von Erfolg gekrönt war, zeigt die zu Beginn des Jahres 2021 politisch wie medial erneut entfachte Diskussion über das ministerielle Weisungsrecht. Die bloße Möglichkeit einer politisch motivierten Weisung gem § 29a StAG bringt die Staatsanwaltschaft ins Gerede. Der Forderung "Justice has to be seen to be done" wird nicht ausreichend Rechnung getragen.3)3)Vgl dazu Mühlbacher, Controlling statt Weisung; Alternativen im staatsanwaltschaftlichen Dienst- und Organisationsrecht, RZ 2004, 130; ders, Vom Weisungsrecht und von den Chancen und Gefahren eines Generalstaatsanwaltes, RZ 2021, 63.

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