§ 10b Abs 1 MSchG, Art 7 Abs 1 RL 89/104/EWG (31989L0104 ) – Makler-RL
Die Rechte aus einer Marke sind nur bezüglich jener Exemplare der Ware erschöpft, die mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht worden sind.
§ 10b Abs 1 MSchG, Art 7 Abs 1 RL 89/104/EWG (31989L0104 ) – Makler-RL
Die Rechte aus einer Marke sind nur bezüglich jener Exemplare der Ware erschöpft, die mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht worden sind.