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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ6 (RZ 2022, 32)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 32 Heft 1 und 2 v. 15.2.2022

§ 11 HeimAufG

Im Regelfall ist – zusätzlich zum Sachverständigen aus dem Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie – die Beiziehung eines weiteren Sachverständigen aus dem Fachbereich Kinder- und Jugendpsychologie nicht erforderlich.

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