§ 364c ABGB, § 7 Abs 3 Oö WFG 1993
Ein nach § 7 Abs 3 Z 2 oö WFG 1993 verbüchertes Belastungsverbot steht nicht nur der Eintragung von – nicht zur tatsächlichen Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommenen – Darlehen, sondern jeder potentiell wertmindernden Belastung und damit auch der Einverleibung einer Dienstbarkeit entgegen.