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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ273 (RZ 2021, 199)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 199 Heft 9 v. 15.9.2021

§ 143 Abs 1 StGB, § 281 Abs 1 Z 10 StPO

Bei den Varianten des § 143 Abs 1 StGB handelt es sich um kumulative Qualifikationsmerkmale, sodass Wahlfeststellungen unzulässig sind und eine unrichtige Subsumtion unter eine der beiden jedenfalls Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO begründet.

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