§ 24 Abs 3 KHVG
Nach § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG besteht die Leistungspflicht nicht, soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.
§ 24 Abs 3 KHVG
Nach § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG besteht die Leistungspflicht nicht, soweit ein anderer Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist. Diese Bestimmung ordnet eine gesetzliche Subsidiarität an.