§ 52 MSchG
Die rechtskräftige Verneinung eines Unterlassungsanspruchs, ein Zeichen in Form einer Domain zu verwenden, schließt einen Beseitigungsanspruch auf Löschung der Domain aus.
20.4.2021, 4 Ob 19/21d (RS0133620)
§ 52 MSchG
Die rechtskräftige Verneinung eines Unterlassungsanspruchs, ein Zeichen in Form einer Domain zu verwenden, schließt einen Beseitigungsanspruch auf Löschung der Domain aus.
20.4.2021, 4 Ob 19/21d (RS0133620)