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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ242 (RZ 2021, 197)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 197 Heft 9 v. 15.9.2021

§ 49 ÄrzteG, § 8 Abs 2 KAKuG

Der Patient hat aus dem Behandlungsvertrag ein Recht auf Behandlung nach den anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft.

Beisatz: Beim "Stand der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften" handelt es sich um einen unbestimmten Begriff, dessen Bestimmung auf Tatsachenebene zu erfolgen hat. (T1)

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