§ 197 Abs 1 IO
Dass die für eine "nachträgliche" (nicht angemeldete) Forderung zu zahlende Quote nicht den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners entspricht, ist eine anspruchshemmende Tatsache.
§ 197 Abs 1 IO
Dass die für eine "nachträgliche" (nicht angemeldete) Forderung zu zahlende Quote nicht den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners entspricht, ist eine anspruchshemmende Tatsache.