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Strafsachen §§ 39 Abs 1, 40 Abs 1 SMG (RZ 2021/17)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2021/17RZ 2021, 169 Heft 7 und 8 v. 15.8.2021

§§ 39 Abs 1, 40 Abs 1 SMG:

1./ Nach Beginn des Vollzugs einer Freiheitsstrafe kommt ein Aufschub nach § 39 Abs 1 SMG nicht in Betracht, es sei denn, dass ein bereits in Haft befindlicher Verurteilter einen entsprechenden Antrag vor seiner Übernahme in den Strafvollzug (§ 3 Abs 4 StVG) gestellt oder bis dahin bereits eine amtswegige Prüfung begonnen hatte.

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