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Strafsachen §§ 55 Abs 1 und 2, 467 Abs 1 StPO (RZ 2021/11)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2021/11RZ 2021, 116 Heft 5 v. 15.5.2021

§§ 55 Abs 1 und 2, 467 Abs 1 StPO:

Beschränkt sich die Ablehnung eines im Berufungsverfahren gestellten – § 467 Abs 1 StPO entsprechenden – Antrags, neue Beweise aufzunehmen, auf die Begründung, dass gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichts keine Bedenken bestünden, liegt eine vorgreifende Beweiswürdigung des Berufungsgerichts und damit eine Gesetzesverletzung vor.

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