Art 7 Nr 1, 24 Nr 1 EUGVVO 2012
Die Klage eines Wohnungseigentümers wegen widmungswidriger Verwendung eines anderen Wohnungseigentumsobjekts auf derselben Liegenschaft gegen dessen Eigentümer (oder einen Dritten) ist nach Art 24 Nr 1 EuGVVO beim Gericht, in dessen Sprengel das Objekt gelegen ist, einzubringen.