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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ119 (RZ 2021, 111)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 111 Heft 5 v. 15.5.2021

Art 15 Abs 3, 79 Abs 1 DSGVO

Die Zulässigkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art 79 Abs 1 DSGVO ist auch für die Geltendmachung des Rechts auf Zurverfügungstellung einer Kopie nach Art 15 Abs 3 DSGVO zu bejahen, und zwar unabhängig davon, ob der Kläger eine Verletzung der DSGVO durch die erfolgte Datenverarbeitung behauptet oder nicht.

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