§ 26 Abs 3 VBG
Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten eines Lehrers ist eine Aliquotierung entsprechend seinem Beschäftigungsausmaß im jeweiligen Schuljahr vorzunehmen. Beisatz: Eine Lehrverpflichtung ab 80 % ist mit 100 % in Ansatz zu bringen. (T1)
§ 26 Abs 3 VBG
Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten eines Lehrers ist eine Aliquotierung entsprechend seinem Beschäftigungsausmaß im jeweiligen Schuljahr vorzunehmen. Beisatz: Eine Lehrverpflichtung ab 80 % ist mit 100 % in Ansatz zu bringen. (T1)