§§ 306, 307b StGB
Der Vorteil muss sich auf die künftige Tätigkeit als Amtsträger beziehen.
15.12.2020, 14 Os 47/20y (RS0133424)
§§ 306, 307b StGB
Der Vorteil muss sich auf die künftige Tätigkeit als Amtsträger beziehen.
15.12.2020, 14 Os 47/20y (RS0133424)