§ 89 Abs 6 StPO
Ein Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eines Beschwerdegerichtes mit der Behauptung, nie eine Beschwerde erhoben zu haben, ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.
19.12.2020, 11 Os 118/20t (RS0133391)
§ 89 Abs 6 StPO
Ein Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eines Beschwerdegerichtes mit der Behauptung, nie eine Beschwerde erhoben zu haben, ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.
19.12.2020, 11 Os 118/20t (RS0133391)